Donnerstag, 23. August 2012

Tod im Nichts


Gestern abend um 20:02 Uhr bist Du gestorben - oder besser verreckt.
Wir haben lange gebraucht, um herauszufinden, wer für Deine Beerdigung zuständig ist. Denn Du hast keine Familie, keine Bekannten, keine Freunde hinterlassen. Niemand wird zu Deiner Beerdigung kommen, Deinem Staatsbegräbnis. Da wir bei Dir kein Geld gefunden haben, wird das Sozialamt die Bestattung übernehmen (§ 74 SGB XII). 
Damals, als Du noch laufen und sprechen konntest, da haben wir versucht, Dir unser Handeln zu erklären, aber es schien, als wolltest Du es nicht verstehen. Du hast geschimpft, geschrien und geweint. Einmal hast Du sogar jemanden von uns gekratzt. Deine Nachbarin hatte Dich zu uns gebracht, weil Du nicht mehr alleine für Dich sorgen konntest. Dann bekamst Du einen Betreuer zugeteilt.
Einmal hast Du mir gesagt, dass Du es nicht magst, wenn man Dir das Essen ohne Kommentar in das Zimmer stellt. Von da an habe ich mich zu Dir gesetzt, wenn ich mal einen Moment Zeit hatte. Dann hast Du mir von Deiner Familie in Schlesien erzählt, von Deinen drei Geschwistern und vor allem von Deinem Lieblingsbruder, der 1940 sofort nachdem er eingezogen wurde, in Frankreich fiel. Keiner Deiner drei Brüder hat den Krieg überlebt. Auf der Flucht hast Du gesehen, wie eine Frau Ihr totes Baby in den Straßengraben warf. An dieser Stelle hast Du immer geweint.
Heute habe ich Dein Bett abgezogen und Deine Sachen eingepackt. Es passte alles in Deinen kleinen Koffer und in einen blauen Müllsack. Auf dem Foto, dass immer auf Deinem Nachttisch stand, sieht man Deinen Lieblingsbruder hinter Dir eine Grimasse machen. Du hast mir erzählt, dass er Dich immer geärgert hat. Dann hast Du gelächelt.
Irgendwann wolltest Du nichts mehr essen und trinken. Du wolltest nicht mehr das Bett verlassen. Vier Wochen später hat man Dich leblos darin gefunden. Man darf eine Leiche insgesamt vier Tage aufbewahren. Dann muss sie ein Bestatter abholen.
Es war ein Naturholzsarg. Das größte Stück in der blauen Tüte war ein riesiger Plüsch-Teddybär.



Begräbnis durch das Sozialamt (Betanet)

Zu den erforderlichen Kosten der Bestattung gehören die Aufwendungen für eine würdige Beerdigung, wie sie ortsüblich ist. Hierzu zählen z.B. die Kosten für:
  • Leichenschau einschließlich Ausstellung einer Todesbescheinigung.
  • Sterbeurkunden.
  • Sarg mit Einlage und einfachem Blumenschmuck.
  • Aufbahrung und einfache Dekoration bei der Trauerfeier.
  • Überführung zum Friedhof.
  • Beerdigung auf dem Friedhof mit Sargträger.
  • Erstbepflanzung des Grabs.

Nicht zu den Bestattungskosten gehören die Kosten für eine Trauerfeier im Anschluss an die Beisetzung, Trauerkleidung, Todesanzeigen und Danksagungen.

[Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Bestattungskosten-Sozialhilfe-77.html]

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